Dr. Lars Früngel & Sandra Früngel

Ufergarten 35
42651 Solingen
Telefon: 0212/1509596

Externe, weiterführende, interdisziplinär-fachübergreifende Leistungen:

Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie

Umfangreiche chirurgische Eingriffe, wie z.B. Entfernung mehrerer verlagerter Weisheitszähne, größere traumatische Verletzungen im Kiefer-Gesichtsbereich oder auch größere knochenaufbauende Maßnahmen zur Vorbereitung von Implantatversorgungen erfordern einen besonderen apparativen Aufwand (z.B. besonderer OP-Saal, Möglichkeit zur Behandlung in Vollnarkose, ggf. Möglichkeit zur stationären postoperativen Nachsorge)

In diesen Fällen überweisen wir Sie an entsprechend spezialisierte Fachkollegen.

Kieferorthopädie

Die Regulierung von Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien erfolgt meist im Kinder- und Jugendalter in den Jahren des Zahnwechsels vom Milchgebiß zum belibenden Gebiss.

Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, auch im Erwachsenenalter Veränderungen und Korrekturen der Zahnstellung vorzunehmen.


Die Veränderung der Zahn- und Kieferstellung erfolgt über einen längeren Zeitraum durch das Tragen von den verschiedensten Kieferorthopädischen Apparaten und Geräten. Man unterscheidet herausnehmbare Geräte und fest im Mund verankerte Apparaturen.

Wir beschränken uns in unserer Praxis auf die Regulierung kleinerer Zahnfehlstellungen; in der Regel überweisen wir Sie an den spezialisierten Fachzahnarzt.

Vollnarkose

Der Gedanke ist natürlich verlockend, gerade für Patienten mit ausgeprägter Angst vor dem Zahnarztbesuch: "Ich lasse mir eine Vollnarkose geben und bekomme von der Behandlung gar nichts mehr mit."

Hierbei ist aber zu beachten, dass eine Vollnarkose auch beim gesunden Patienten im Vergleich zu einer örtlichen Betäubung durch Lokalanästhesie wesentlich häufiger zu auch schwerwiegenden Komplikationen und Nebenwirkungen führt.

Außerdem gilt zu beachten, dass es bei ausgeprägter Angst vorm Zahnarzt in der Regel relativ wenig bringt (außer vielleicht, wenn fast alle Zähne entfernt werden müssen), sich die Zähne einmal sanieren zu lassen und danach erneut vor lauter Angst Zahnarztbesuche und -kontrollen zu meiden.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für eine Vollnarkose für rein zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen in aller Regel vom Patienten selbst zu tragen sind.

Nichtsdestotrotz gibt es natürlich Behandlungen, bei denen eine Vollnarkose sinnvoll ist und notwendig sein kann (z.B: umfangreiche kieferchirurgische Eingriffe, Behandlungsnotwendigkeit bei sehr kleinen Kindern. Da es sich hierbei meistens um größere chirurgische Eingriffe handelt, überweisen wir in der Regel an den spezialisierten Fachzahnarzt für Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie.