Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise geben, wie wir zur Zeit der Corona Pandemie unseren Praxisablauf gestalten:
Eine erforderliche Zahnbehandlung ist naturgemäß nicht möglich, ohne das derzeit geforderte Abstandsgebot von min. 1,5 m zu verletzen! Darüberhinaus ist bei der Zahnbehandlung häufig eine Wasserkühlung unvermeidlich, die durch die hierbei entstehende Aerosolbildung die Virusübertragung zusätzlich begünstigen kann.
Dennoch muss es auch jedem klar sein, dass das Aufschieben einer erforderlichen Zahnbehandlung auf unbestimmte Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit Folgeschäden zumindest an Gebiss oder Kiefer (unter Umständen z.B. bei Entzündungen auch mit Auswirkungen auf den gesamten Körper) nach sich ziehen wird.
Wir haben daher für unsere Praxis bis auf Weiteres beschlossen, die Zahnbehandlung nicht auf eine reine Schmerzbehandlung zu beschränken, sondern führen zahnmedizinisch notwendige Behandlungen grundsätzlich auch weiterhin durch. Dies geschieht individuell unter Abwägung der Dringlichkeit der Massnahme gegenüber möglicherweise erhöhten Risiken einer Covid19-Infektion.
Im Moment verzichten wir daher in aller Regel auf die Durchführung von ⇒Professionellen Zahnreinigungen (=PZR), da hierbei in besonderem Maße über einen längeren Zeitraum mit Wasserspray gearbeitet wird. In Einzelfällen kann es jedoch auch hier erforderlich sein, eine PZR nicht allzulange aufzuschieben, um z.B. den Langzeiterfolg einer zuvor durchgeführten Parodontitistherapie nicht wieder zu gefährden. Wenn also in Ihrem Falle der Recalltermin für eine regelmäßige PZR demnächst anstehen sollte, empfehlen wir, zunächst einen Untersuchungstermin zu vereinbaren, bei dem wir dann anhand der Befundsituation individuell abwägen und entscheiden können, ob eine PZR für längere Zeit aufschiebbar ist oder nicht.